Mit CB Funk unterwegs auf Europa's
Straßen
- ein Versuch, die unterschiedlichsten CB Bestimmungen zusammenzustellen
Wir haben für Sie recherchiert und versucht, den aktuellen Stand zusammenzufassen, welche CB Funkgeräte Sie unterwegs auf Europas Strassen betreiben dürfen und was Sie dabei beachten müssen. Hier eine Kurzfassung der verschiedenen Regelungen (ohne Gewähr, Stand 27. Januar 2012).
Rot:
Anmelde- und Gebührenpflicht
Blau: für Durchreisende, Urlauber (meist bis zu 1 Monat) frei, bei AM/SSB
wird die
Heimatgenehmigung bzw. die
Circulation Card anerkannt
Grün: anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Umschaltbare
Mehrnormengeräte müssen
bei Grenzübertritt in den unten genannten Ländern in eine der
entsprechend erlaubten Schalterstellungen gebracht werden. Welche Schalterstellung
für Sie erlaubt ist, hängt auch davon ab, ob Sie im betreffenden
Land eine Funkgenehmigung brauchen oder nicht. In den meisten Ländern
empfehlen wir, auf Reisen unseren Gerätepass
(oder bis Ende 2012 auch die Circulation
Card) mitzunehmen.
Die Schalterstellung
40FM (die frühere "CEPT" Einstellung) ist in den meisten Ländern
zumindest für Urlauber anmelde- und gebührenfrei. Eine Ausnahme bildet
nur Österreich. Dort ist es nach wie vor verboten, ein Funkgerät zu benutzen,
was über einen Länderschalter verfügt. Ein Mehrnormengerät darf man aber in
Österreich mitnehmen, eben nur nicht benutzen.
Bewohner von Italien, der Schweiz (und Liechtensteins) und Spanien brauchen noch eine CB Genehmigung (Lizenz), während Urlauber auch die heimatlichen CB-Geräte mit in diese Länder nehmen dürfen und auf den erlaubten 40 Kanälen dort betreiben dürfen.
Deutschland
: 80/12,
40/12, 40/40, 40/40/40, 80/12, 40/12,
40/40, 40/40/40, 40 FM
AM bis 4 Watt und SSB bis 12 Watt (PEP)
ERP
Begrenzung für ortsfeste Antennenanlagen beachten!
Belgien: 40/40, 40/40/40, 40 FM
Schweiz, 40/40,
40/40/40, 40 FM , 40/40,
40/12, auch 40/40/40
mit
mitgeführten 80/40
Liechtenstein Geräten
aus Deutschland bei Reisen unter 1 Monat, AM bis zu 4 Watt und SSB bis 12 W (PEP)
erlaubt
Frankreich,
40/40/,
40/40/40,
40/12, 40 FM , auch 40/40/40 auch mit mitgeführten
80/40 Geräten
aus Deutschland bei Reisen unter 1 Monat
Portugal 40/40/,
40/40/40,
40 FM ,
jedoch nur noch mit neueren Funkgeräten mit R&TTE
konformer Kennzeichnung
(alte
Geräte mit früheren Zulassungsnummern sind nicht
mehr erlaubt
Estland, Lettland, 40/40
, 40/40/40 , 40 FM anmelde
und gebührenfrei für alle! In Polen ist 4 Watt AM und 12 W SSB erlaubt, in Bulgarien
und Litauen
ist z.Zt noch kein SSB erlaubt
Litauen,
Irland,
Polen, Bulgarien
Italien (+RSM): 40/40,
40 FM CEPT, 40/40/40, (In Italien sind
nach wie für in Italien lebende Personen
alle CB-Funkgeräte
deklarationspflichtig
beim zuständigen
Ministerium!
Für
Urlauber gilt das inzwischen nicht mehr, also 40/40,
40FMCEPT, 40/40/40
AM
ist bis zu 4 Watt und SSB bis zu 12 Watt erlaubt, jedoch gibt es in
Italien gibt es eine ERP
Leistungsbegrenzung bei ortsfesten Antennenanlagen!
Niederlande,
40/40,
40/40/40, 40 FM
Finnland, Schweden
Zypern,
Luxemburg: 40/40,
40/40/40, 40 FM. AM ist bis 4 Watt und SSB bis 12 Watt erlaubt
Norwegen,
Slowenien
Grossbritannien: 40FM, 40FM UK
Griechenland,
40FM
, 40 /40, 40/40/40
Rumänien
40FM
CEPT, 40 /40
Dänemark,
Island, 40
FM CEPT
Ungarn,
Malta,
Slowakische Rep. 40
FM, zusätzlich sind die deutschen Kanäle 70-80 erlaubt.
zur Zeit noch kein AM und SSB
Tschechische 40FM
CEPT, 80 FM (deutsche
Geräte dürfen benutzt werden, aber nur FM
Republik: gestattet, AM /
SSB
bitte zur Zeit noch ausgeschaltet lassen)
Österreich: 40
FM Der
Betrieb umschaltbarer Geräte ist dort leider nicht gestattet.
Als Konsequenz sollten Sie CB-Funkgeräte,
die technisch in der Lage sind,
mehr
als 40 Kanäle in FM und /oder mehr Betriebsarten als FM schaltbar zu
haben,
während
der Fahrt durch Österreich bis auf weiteres unbedingt
ausgeschaltet
lassen, oder Sie nehmen ein reines FM Gerät mit 40
Kanälen mit nach Österreich!
Spanien: 40/40/40,
40FM CEPT, 40 AM,
40/40/40
(AM/FM/SSB) mit
mitgeführten
Geräten (auch
80/40) aus Deutschland bei Reisen unter 1 Monat, 4 Watt AM und 12 Watt SSB frei.
Da sich die Rechtslage jederzeit ändern kann, empfehlen wir, dass Sie sich vor einer Reise bei den zuständigen Behörden erkundigen. Für durchreisende Touristen empfehlen wir, unseren Gerätepass mitzunehmen. Die auch hilfreiche "Circulation Card", die man u.a. bei der Bundesnetzagentur (früher RegTP) erhalten kann oder hier downloaden kann, wurde noch einmal bis Ende 2012 verlängert.
Im Zweifelsfalle raten wir Ihnen dringend, die Geräte
vorsichtshalber ausgeschaltet zu lassen.
Bitte beachten
Sie die jeweils neueste Ausgabe des für Albrecht und Midland-Geräte geltenden Gerätepass
Wir wünschen einen gute Fahrt auf Europa's Straßen und viele CB-Verbindungen!
Das Technik Team von Alan und Albrecht